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Bald strafrechtliche Verfolgung bei Sportbetrug?

Doping und Sportbetrug werden vermutlich bald in den Stand einer Straftat erhoben – das jedenfalls geht aus dem knapp 200 Seiten starken Koalitionsvertrag hervor, auf den sich die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU geeinigt haben.

Bislang unterliegen diese Tatbestände allein der Sportgerichtsbarkeit und ihren Gremien. Bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) ist das beispielsweise die Erste Kammer der Disziplinarkommission.

Sie kann Strafen verhängen wie beispielsweise den Ausschluss von Turnieren für eine bestimmte Dauer, den Ausschluss aus einem Kader, eine Geldbuße und die Übernahme der Verfahrenskosten. Pferdesportler haben die Möglichkeit gegen diese Strafmaßnahmen der internen Sportgerichtsbarkeit der FN vorzugehen, indem sie zum Beispiel in zweiter Instanz nach „Urteilsspruch“ das Große Schiedsgericht der FN um ein Urteil bzw. Schlichtung ersuchen. Diesen Weg hat aktuell auch Isabell Werth eingeschlagen.

Der Fall Daniel Deusser aus den Jahren 2008/2009 hat aber gezeigt, dass ein Pferdesportler solche Streitverfahren auch vor ein ordentliches Zivilgericht bringen kann und hier durchaus konträr zur internen Gerichtbarkeit eines Sportverbandes  entschieden werden kann. Damals hatte sich Daniel Deusser, gegen den die FN eine Turniersperre verhängt hatte, seine Starterlaubnis erfolgreich „zurückgeklagt“.

Die „Groko“ aus SPD und CDU/CSU will nun gesetzliche Regelungen zum Straftatbestand Sportbetrug schaffen, und die Verfolgung und Ahndung somit nicht mehr nur der Sportgerichtsbarkeit überlassen.

Dr. J. Wiedemann

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