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© S. Müller

Die neue APO kommt!

m ersten Teil der Serie ging es um die Leitgedanken der neuen APO und um die neue Grundstruktur der Abzeichen. Im zweiten Teil wird es ganz praktisch: Blicken Sie einer künftigen Abzeichenprüfung über die Schulter, und lassen Sie die neuen Stationsprüfungen vor Ihrem inneren Auge lebendig werden.

Teilprüfung im Gelände darf zusätzlich erfolgen

Seit drei Monaten hat der achtjährige Lukas ein neues Lieblingsthema: Bommel. So heißt das Shetlandpony, auf dessen Rücken der Knirps mit zunehmender Begeisterung Woche für Woche  klettert. An der Longe kann er inzwischen schon freihändig traben. Viel besser gefällt ihm aber das „richtige Reiten“. Darum freut er sich am meisten darauf, endlich die Zügel in die Hand zu nehmen und beim Reitabzeichen 10 zu zeigen, dass er Bommel beim Hintereinanderreiten in der kleinen Gruppe prima im Griff hat.
Sogar das Anhalten klappt wie am Schnürchen. Das Beste aber kommt zum Schluss: Auf der großen Wiese reitet er im Schritt über den Hügel und durch die Wasserstelle. Das ist nun wirklich Lukas’ erklärte Lieblingsübung. Noch wird Bommel von der Ausbilderin geführt. Sie hat aber versprochen, dass der Führzügel beim nächsten Abzeichen nicht mehr gebraucht wird. Begeistert erzählt der kleine Reiter seinen Eltern vom Plan, weiterzuüben und bald mit Bommel über die Wiese zu galoppieren …

Wie bei allen Reitabzeichen darf die Teilprüfung im Gelände zusätzlich erfolgen. Dieses klare Bekenntnis zur vielseitigen Ausbildung erlaubt es ab dem Reitabzeichen 8 sogar, die Teilprüfung „Reiten mit verkürzten Bügeln“ oder „im leichten Sitz“ (bei RA 8 bis 6)  bzw. die Teilprüfung „Springen“ (ab RA 5) vollständig durch die Prüfung im Geländereiten zu ersetzen.
Zurück zu Lukas: Wie stellt sich sein großer Tag aus der Perspektive der Prüfer dar? Welche Aufgaben verlangt werden und worauf das Augenmerk bei der Beurteilung gelegt wird, regelt die APO und das dazugehörende Merkblatt, das die Kriterien ganz genau beschreibt. Für das RA 10 steht dort:  „Zirka 5 Minuten Reiten an der Longe im Schritt und Trab (leichttraben und/oder aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten in einer Gruppe mit bis zu 4 Reitern im Schritt und Trab (kurze Reprisen) innerhalb eines/einer eingezäunten Reitplatzes/Reithalle.“

Lukas und Bommel haben das Reiten bestens gemeistert. Für ihr Urteil haben die Prüfer entsprechend dem Merkblatt die Kriterien „losgelassene und ausbalancierte Sitzgrundlage“ und „Vertrauen zum Pony“ zugrunde gelegt.
Ihr klares Votum: „Bestanden“. Eine Note mussten sie noch nicht finden, die gibt es erst ab dem Reitabzeichen 5. Aber für Lukas war das noch nicht alles. Gemeinsam mit den anderen Kindern wartet er aufgeregt darauf, sein Können in zwei weiteren Teilprüfungen, den sogenannten Stationsprüfungen, demonstrieren zu dürfen.

Andrea Fox / A. Gonzalez

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