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Bei Vielseitigkeitsprüfungen ist der Technische Delegierte für die Sicherheit verantwortlich.

© Reiter und Pferde

Die neue APO 2014 IV

In den ersten drei Teilen haben Sie jeweils ausführliche Informationen zu den Leitgedanken der neuen APO, zur neuen Abzeichenstruktur und zu den Veränderungen in der Trainerqualifizierung gelesen. Im vierten und letzten Teil finden Sie nun eine Zusammenfassung weiterer Veränderungen. Das abschließende kleine Glossar ruft die wichtigsten Stichpunkte in Erinnerung.

Die Kennzeichnung

Die APO bietet Vereinen und Mitgliedsbetrieben umfangreiche Möglichkeiten zur Kennzeichnung. Sie dienen einerseits der fachlichen Überprüfung durch Experten und erlauben nach erfolgreicher Begutachtung die Möglichkeit, die jeweiligen Schwerpunkte mit entsprechenden Schildern erkennbar darzustellen. Das jeweilige Qualitätsniveau wird in Form von Punkten zum Ausdruck gebracht. In der neuen APO ist an diesem Grundprinzip nichts verändert worden. Angepasst und präzisiert sind nun einige Bewertungskriterien. Besonders für kleinere Vereine und Betriebe ist es nun eher möglich, mit den maximal fünf Punkten für die Pensionspferdehaltung ausgezeichnet zu werden, wenn sie exzellente Haltungsbedingungen aufweisen. Im Zuge der Qualitätssicherung wird den Leitern der gekennzeichneten Schulen regelmäßige Fortbildung abverlangt, die über die gültige DOSB-Trainerlizenz oder den Fortbildungsnachweis der Bundesvereinigung der Berufsreiter dokumentiert wird.
Schulen und Ferieneinrichtungen, in denen Kinder betreut werden, sind in die Nachweispflicht des erweiterten Führungszeugnisses einbezogen worden.
Neu ist die Möglichkeit der Kennzeichnung als Pensionspferdebetrieb mit dem Merkmal „Gnadenbrotpferde“. Hierzu waren in der Vergangenheit immer wieder entsprechende Wünsche an die FN herangetragen worden. Ebenfalls neu: Analog zur „Reitschule“ gibt es nun auch die „Reitschule Islandpferde“.
Der Abschnitt F der APO enthält die Qualifizierungsrichtlinien für die Turnierfachleute. Hier hat seit dem 1. Januar der neue „Richter Breitensport“ seinen Platz gefunden. Diese Qualifizierung kann mit den Profilen Reiten, Fahren oder Voltigieren erworben werden. Der „Richter Breitensport“ wird bei WBO-Veranstaltungen als Sachverständiger und selbstständiger Richter tätig. Im Unterschied zum „Prüfer Breitensport“, der bereits in der APO verankert war, wird der „Richter Breitensport“ auch bei Wettbewerben tätig, bei denen Noten vergeben werden. Einige Zulassungsvoraussetzungen für das Richter- und Parcourschefamt wurden liberalisiert, um den Zugang geeigneter Personen zu erleichtern.
Eine Formsache war die Einführung des „Technischen Delegierten“ für die Vielseitigkeit. Dieser ist schon im vergangenen Jahr in die LPO aufgenommen worden. Die entsprechenden Regelungen für die Qualifizierung sind nun auch in der APO enthalten.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 2/2014 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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