Welche Zügel sind erlaubt?
In der laufenden Saison ist immer wieder die Frage aufgetaucht, ob Zügel mit einer oder mehreren Schlaufen (siehe Foto) in Dressur- bzw. Springprüfungen erlaubt sind. Die Antwort ergibt sich aus § 70 B., in dem hinsichtlich der Zäumung auf die LPO sowie die Richtlinien für Reiten und Fahren verwiesen wird. Da die LPO keine Ausführungen zu den Zügeln macht, gelten die Regeln der Richtlinien für Reiten und Fahren.
Damit sind die Schlaufen an den Zügeln nicht zugelassen. Erlaubt sind jedoch die aufgenähten Lederstege, welche zusätzlichen Halt bieten können.
Damit ist die Nutzung des Schlaufzügels in dieser Art der Verschnallung nicht durch den § 70 F. III legitimiert und damit verboten.
Kommission für Pferdeleistungsprüfungen in Westfalen, Klaus Ridder