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In den Pferdeställen darf derzeit nur im „Notbetrieb“ gearbeitet werden.

© C. Slawik

Im Corona-Modus

Die Virus-Krise hat den Pferdesport fest im Griff. Wir geben Ihnen einen Überblick über wichtige Änderungen, Verhaltensregeln und Ansprechpartner für Vereine und Pferdebetriebe in NRW.

Was sich aktuell im Verein oder Betrieb abspielen darf

Grundsätzlich gilt per Anordnung  seit 16. März durch die Bundesregierung und die NRW-Landesregierung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes:
„Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen sind verboten.“ Pferdesportvereine und Reitbetriebe stellten korrekterweise alle Aktivitäten wie Turniersport, Reitunterricht und Lehrgänge ein.
Alle von der Bundesregierung und den Landesregierungen angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus müssen befolgt werden, aber auch die Grundversorgung der Pferde und die Belange des Tierschutzes müssen sichergestellt sein. Zum Tierschutz gehören Fütterung, Pflege der Boxen, tägliche Tierkontrolle, tägliche mehrstündige Bewegung (frei und kontrolliert), notwendige Versorgung durch Tierarzt oder Schmied.
Das Wohlergehen der Pferde darf aber nicht über den Infektionsschutz der Menschen gestellt werden! So ist durch die verantwortliche Person in Pensionsbetrieben und Vereinen zu prüfen, inwieweit der Gang auf Paddock oder Weide bzw. in eine Führanlage ausreichend ist und inwieweit die Pferdebesitzer überhaupt zu ihren Pferden kommen müssen. Die Bewegung der Pferde als Freizeitbeschäftigung für den Pferdebesitzer gehört nicht zum Portfolio!
Ausdrücklich geht es den Behörden um die Sicherstellung des Tierwohls auf einem Basisniveau, nicht um die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs. Aus diesem Grund haben einige westfälische Pensionspferdebetriebe auch bereits ihre Pforten geschlossen. Wie beispielsweise der Islandpferdebetrieb „Lindenhof“ von Andreas Trappe in Altenberge. Dort werden die Pferde so gehalten (Gruppenhaltung, Offenstall, Paddock, Weide), dass dem Betrieb die tiergerechte Versorgung möglich ist.
Pferdebesitzer sollen nur dann zu ihren Pferden kommen und für das Tierwohl sorgen (Fütterung, Bewegung), wo keine andere vertretbare Lösung durch den Betriebsleiter gefunden werden kann. Hierfür liefert dann der „Leitfaden für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr“ eine Anleitung, der von der NRW-Landesregierung am 20. März herausgegeben wurde. Sie finden ihn komplett auf den Seiten 12 und 13.
Die Regelungen zur Schließung der Sportstätten sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, so das NRW-Ministerium. Ebenso das per Beschluss der Bundesregierung vom 22. März geltende Kontaktverbot von mehr als zwei Personen.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 04/2020 von Reiter & Pferde in Westfalen

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