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© J. Toffi/PV

Der kleine Ausreit-Knigge

Damit es so entspannt zugeht, wenn sich Reiter und andere Erholungssuchende begegnen, sollte man sich einige Grundregeln verinnerlichen. Wer sich mit 1 PS korrekt verhält, stößt auch bei Jägern und Landwirten auf Verständnis und Wohlwollen.
Für Reiter gibt es nichts Schöneres, als die Natur auf dem Pferderücken zu erkunden. Dank neuem NRW-Reitrecht ist das bald auf noch mehr Wegen möglich. Ob Pferdeäppel wegmüssen, freilaufende Hunde erlaubt sind und wo der Reiter sein Pferd führen darf, klärt unser Ausreit-Knigge. Am 1. Januar 2018 tritt das neue Reitrecht für NRW in Kraft. Verabschiedet wurde das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) bereits im November 2016. Reiten ist dann auf allen befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswegen erlaubt. Außerdem dürfen Reiter ihre Hunde mit auf den Ausritt nehmen. Wer sich außerdem an folgende Punkte hält, erspart sich nicht nur Ärger, sondern hilft, das Image der Reiter zu verbessern.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 6/2017 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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