(11.01.2021)
Die neue Coronaschutzverordnung, die vom 11. bis zum 31. Januar gültig ist, enthält für Pferdesportvereine und Betriebe im Prinzip keine Veränderungen. Die Formulierung des § 9 (5), nach dem das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auf und in...
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