(25.06.2012) Noch bevor die neue LPO im kommenden Jahr in Kraft tritt, wurden jetzt die Durchführungsbestimmungen bezüglich des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektionen angepasst.
Ab 1. Juni gilt: Eine Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen. Bei den Ersten beiden ist ein Abstand von mindestens 28 bis höchstens 70 Tagen einzuhalten. Die dritte Impfung ist im Abstand von maximal sechs Monaten (plus 21 Tage) nach der zweiten Impfung durchzuführen. Wiederholungsimpfungen sind im Abstand von maximal sechs Monaten plus 21 Tage (bis einschließlich 31. Dezember 2012 im Abstand von sieben Monaten plus 21 Tage) durchzuführen.
Eine Teilnahme am Turnier ist möglich, wenn bei der Grund-immunisierung die ersten zwei Impfungen erfolgt sind und nach der zweiten Impfung 14 Tage oder bei Wiederholungsimpfungen sieben Tage nach der letzten Impfung vergangen sind.
Ganz neu: Ein Pferd ist bei fehlender Grundimmunisierung auch dann startberechtigt, wenn das Pferd in den letzten drei Jahren nachweislich einer regelmäßigen Impfung im Abstand von sechs Monaten plus 21 Tage (bis einschließlich 31. Dezember 2012 im Abstand von sieben Monaten plus 21 Tage) unterzogen wurde.
Neben der Impfung gegen Influenzaviren wird eine Impfung gegen Herpesvirusinfektion empfohlen. Eine ordnungsgemäße Impfung gegen Tetanus wird als selbstverständlich vorausgesetzt.
Die Kontrolle des Impfschutzes gegen Influenzavirusinfektionen erfolgt durch den Turniertierarzt anhand der Eintragungen in den Pferdepass. Diese Kontrolle kann bei der Anreise zum oder jederzeit während des Turnieres erfolgen. Zusätzlich kann aus wissenschaftlichen Gründen eine Blutprobe genommen werden. Eintragungen über Verstöße sind im Pferdepass auf der Seite der Impfung vom kontrollierenden Tierarzt vorzunehmen.
FNaktuell