(19.10.2012) Die Änderung des Tierschutzgesetzes, in der der Schenkelbrand nicht länger erlaubt sein soll, war jetzt Thema einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Berlin.
In einer dreistündigen öffentlichen Sitzung im Paul-Löbe-Haus gegenüber des Reichstagsgebäudes gaben acht Sachverständige ihre Einschätzungen ab und wurden anschließend von den Abgeordneten befragt. Der Dermatologe Prof. Dr. Volker Steinkraus stellte seine feingeweblichen Untersuchungsergebnisse dar und stellte fest, dass der Schenkelbrand artgerecht ist. Die äußere Haut von Säugetieren sei evolutionsbedingt auf Verletzungen vorbereitet. Aus wissenschaftlicher Sicht sei der Heißbrand als komplikationsfreie und artgerechte Kennzeichnungsmethode zu bewerten. Ferner verdeutlichte er, dass es sich nicht wie vielfach behauptet, um eine Verbrennung dritten Grades handelt. Er führte aus: „Die örtliche Verbrennung zweiten Grades führt zu der oberflächlichen Narbe ohne nennenswerte Beeinträchtigung der darunter liegenden Gewebsschichten, somit bleibt die Gesundheit des Pferdes dadurch lebenslang unbeeinträchtigt.“ Auch der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Dr. Helmut Born sprach sich für den Erhalt des Schenkelbrandes aus. Seiner Ansicht nach würde das Setzen des Brandzeichens nicht mehr Stress bei Fohlen verursachen als das sogenannte Chippen. Stattdessen forderte er, alternativ zum Chippen den Schenkelbrand weiterhin zu erlauben, wie es auch das EU-Recht vorsehe.
Nach der ersten Lesung der Tierschutzgesetzesnovelle im Plenum Ende September wird nun eine Ausschussberatung und im November die zweite und dritte Lesung im Bundestag erfolgen. Am Rande der öffentlichen Anhörung war zu spüren, welchen hohen Stellenwert das Thema Schenkelbrand bei den Politikern hat und wie darum gerungen wird, zu einer akzeptablen Lösung zu kommen. FNpress