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Hunde möchten gerne jagen und hüten, Pferde finden das meist nicht so prima.

© A. Zachrau

Ziemlich beste Freunde

Wo sich Reiter und Pferde aufhalten, ist auch oft der Hund nicht weit. Bei Stürzen oder auch Verletzungen von Pferden sind leider auch die kleinen Vierbeiner häufig die Auslöser. Die Tierhalterhaftung ist ein Thema – gerade auch in Bezug auf die Interaktion von Hunden und Pferden – bei dem in der Rechtsprechung nicht gerade ein roter Faden zu erkennen ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte 2017 einen Fall zu entscheiden, bei dem zwei Reiter von ihren durchgehenden Pferden stürzten, nachdem eine Spaziergängerin nach ihrem Hund gepfiffen hatte. Die beiden Reiter befanden sich auf einem Ausritt, der Hund lief den beiden Pferden hinterher. Dieses Verhalten wurde weder seitens der Hundehalterin noch seitens der Reiter gewünscht, weshalb die Hundebesitzerin mit ihrer Hundepfeife einen Pfiff abgab, um den Hund zur Umkehr zu bewegen, was er allerdings nach dem zweiten oder dritten Pfiff tat. Die Pferde wiederum reagierten bereits auf den ersten Pfiff aus der Hundepfeife – nämlich in wilder Panik. Sie gingen ihren Reitern durch, diese stürzten beide und verletzten sich. Die Hundehaftpflichtversicherung zahlte an einen der Reiter 1 000 Euro. Dieser klagte auf weiteren Schadensersatz gegen die Hundehalterin. In erster Instanz sah das Landgericht eine Haftungsquote von 30 % zu Lasten der Hundehalterin, da sie nach dem ersten Pfiff hätte erkennen müssen, welche Reaktion sie damit bei den Pferden auslöste und nicht weitere Male hätte Pfeifen dürfen.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 01/2018 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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