Zum Hauptinhalt wechseln

© Reiter und Pferde

Unfallopfer Pferd

Falsch geführt oder zu dicht überholt? Die Gewichtung der Haftung 1 PS
gegen 185 PS geht leider oftmals zu Lasten des Pferdes aus.
Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit ausgebrochenen Tieren haben oft erheblichen Sach- und Personenschaden zur Folge und waren bereits mehrfach Gegenstand dieser Rubrik. Regelmäßig wiegt bei Unfällen, die durch ausgebrochene Pferde verursacht werden, die Tiergefahr schwerer als die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges, da Pferde nun einmal nichts auf der Straße verloren haben und das Auto hier eindeutig das Vorrecht hat. Doch wie sieht es mit der Haftungsfrage aus, wenn das Pferd nicht unberechenbar herumläuft, sondern unter menschlicher Führung steht? Wie wird ein Pferd verkehrssicher geführt? Und wer ersetzt Tierarztkosten oder den Verlust des Pferdes, das durch ein Fahrzeug zu Schaden kommt? Wer in welcher Höhe haftet, muss natürlich immer im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Die Rechtsprechung befasste sich 2014 in zwei Urteilen mit Fällen unsachgemäßer Führung von Pferden auf der Straße und zu schnell daran vorbeifahrenden Fahrzeugen. Auch Fahrzeugführer müssen bei der Wahrnehmung von Tieren im Straßenverkehr besondere Rücksicht und Vorsicht walten lassen.
Eine Pferdebesitzerin verlangte Schadensersatz für ihr verletztes Dressurpferd, welches nach einem Zusammenstoß mit einem Kleinomnibus eine Trümmerfraktur des Hufbeins erlitten und in der Folge eingeschläfert werden musste. Der Unfall passierte, als der Pensionspferdehalter, in dessen Stall das Pferd untergebracht war, das Pferd der Reiterin zusammen mit einem anderen Pferd von der Weide holte, wobei auf dem Weg zum Stall eine Landstraße passiert werden musste. In seiner Begleitung war noch eine weitere Pferdebesitzerin, die auch ein Pferd an der Hand führte.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 2/2015 von Reiter & Pferde in Westfalen.
Beitrag teilen