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Ein Turnier ist ein Ereignis der Zeitgeschichte mit öffentlichem Interesse – solche Fotos dürfen veröffenlicht werden, solange die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.

© Dr. J. Wiedemann

Private Momente sind schutzwürdig

Die Teilnahme an einem Reitturnier bedeutet nicht automatisch die Einwilligung in die unbegrenzte Veröffentlichung und Verbreitung jeglichen Bildmaterials von der Veranstaltung, insbesondere wenn die Berichterstattung nichts unmittelbar mit dem sportlichen Ereignis zu tun hat.
Die erwachsene Tochter eines Prominenten klagte erfolgreich auf Unterlassung der weiteren Verbreitung bestimmter Bilder, die mit dem Teleobjektiv zwar auf dem Gelände eines internationalen Reitturniers aufgenommen worden waren, jedoch einen privaten Moment der Kommunikation zwischen Mutter und Tochter darstellten und keinerlei konkreten Bezug zu dem Sportereignis erkennen ließen (LG Frankfurt, 27. April 2017; 2/03 O 214/16). Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen nach dem Kunsturhebergesetz zu beurteilen, ist nicht so einfach. Grundsätzlich dürfen Bildnisse einer Person nur mit deren Einverständnis verbreitet werden. Eine Ausnahme gilt jedoch für Bilder, die den Bereich der sogenannten „Zeitgeschichte“ betreffen. Eine Sportveranstaltung wie ein Reitturnier, gleich ob international, regional oder lokal, ist durchaus solch ein Ereignis der Zeitgeschichte an dem ein öffentliches Informationsinteresse besteht. Dieses besteht allerdings nicht völlig schrankenlos, sondern wird durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit gebietet eine Abwägung der Grundrechte des Abgebildeten auf Wahrung seiner Privatsphäre einerseits und der Pressefreiheit auf der anderen Seite. Dabei ist von maßgeblicher Bedeutung, ob im konkreten Fall der Informationsanspruch des Publikums erfüllt und so zur öffentlichen Meinungsbildung beigetragen oder lediglich die Neugier des Lesers nach den privaten Angelegenheiten von Prominenten befriedigt wird.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 02/2018 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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