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© A. Zachrau

Todbringender Tritt beim Weideauftrieb

Zahlt die gegnerische Tierhaftpflichtversicherung, wenn nachgewiesen werden kann, welches Pferd getreten hat? Wie verteilt sich die Haftung in einer Herde von Junghengsten, die vom Stall auf die Weide getrieben werden? Und wie ist die Haftungsaufteilung in einer Herde, bei der das Verursacherpferd nicht feststeht?
Bei Trittverletzungen durch andere Pferde zahlt grundsätzlich die Tierhaftpflichtversicherung des tretenden Pferdes, vorausgesetzt, der geschädigte Pferdehalter kann beweisen, dass das andere Pferd das eigene verletzt hat. Sodann kommt es immer noch darauf an, welches Pferd die Schädigung überwiegend verursacht hat. Die meisten Versicherer setzen – gleich bei welcher Art von Vorfall – bei einer Beteiligung zweier Tiere grundsätzlich eine Haftungsquote von 50 % an und bringen die anderen 50 % zulasten des Geschädigten für die sogenannte eigene Tiergefahr zur Anrechnung.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 02/2019 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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