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Wer haftet, wenn bei der Übergabe eines verkauften Pferdes ein Unfall geschieht? (Abgebildete Person und Pferd haben mit den im Text angesprochenen Urteilen nichts zu tun.)

© L. Grabow

Risiko „Übergabe“

Wer haftet, wenn ein gekauftes Pferd nicht mehr an den Käufer übergeben werden kann oder wenn es nicht in dem vereinbarten Zustand übergeben werden kann?
Zwischen der Unterschrift auf dem Kaufvertrag oder auch dem Kauf „per Handschlag“ und der tatsächlichen Ankunft des erworbenen Pferdes in seinem neuen Heimatstall verstreicht unterschiedlich viel Zeit, liegen unter Umständen viele Kilometer, verschiedene Personen werden in den Transport mit einbezogen. Häufig liegt noch eine Ankaufsuntersuchung dazwischen oder andere Vereinbarungen, beispielsweise, dass das gekaufte Fohlen noch bei der Mutter bleiben oder das junge Pferd noch beim Verkäufer oder bei Dritten aufgezogen oder angeritten werden soll.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 03/2015 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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