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Achtung, Drohne im Anflug!

© pixelio.de/S. Löffler

Begegnung mit Drohnen

Wer haftet, wenn Pferd und Drohne sich begegnen und ein Schaden eintritt? Ein Blick in die „Drohnenverordnung“ gibt eine erste Orientierung.
Anlass dieses Artikels ist die Erzählung einer Leserin, die kurz nach den Weihnachtsfeiertagen einen Ausritt mit ihren Islandpferden genießen wollte. Sie ritt durch ein Waldstück und dann auf eine freie Weidefläche hinaus. Der Genuss wurde nachhaltig dadurch gestört, dass eine sirrende Drohne in etwa 10 bis 15 Meter Entfernung mehrmals an den Reitern vorbeischoss und die Pferde drohten, durchzugehen. Der Pilot nahm die Reiter erst nach lauter Ansprache wahr, da er eine die Augen voll umschließende Brille trug. Zum Glück war in diesem Falle nichts passiert. Dennoch stellt die Leserin die berechtigten Fragen nach Erlaubnis und Haftung in solchen Fällen. Darf eine Drohne überall fliegen und wer haftet, wenn etwas passiert?

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 03/2019 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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