Mit oder ohne Sachverständigengutachten?
In den seltensten Fällen kommen Rechtsstreitigkeiten rund um das Pferd vor Gericht ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus.
In Schadensfällen, bei denen ein Pferd zu Schaden kommt, ist meist ein Wertgutachten erforderlich. Und oftmals erfordert auch die Frage, ob jemand eine Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht begangen hat, die Beurteilung durch einen Sachverständigen. Dies ist nichts anderes als bei allen anderen Lebenssachverhalten auch, beispielsweise bei Verkehrsunfällen, in denen es zumeist ebenfalls eines unfallanalytischen Gutachtens, eines weiteren Gutachtens zur Sachschadenhöhe und gegebenenfalls noch eines medizinischen Gutachtens zum Personenschaden bedarf.