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Das Verladen birgt einige Risiken.

© Wiedemann

Beim Verladen gibt es Tücken

Kommt es zu Unfällen, treten je nach Sachlage eventuell die Kfz-Haftspflicht, die Tierhalterhaftpflicht oder die Landesunfallkasse ein. Doch es kommt auf den Einzelfall an.

Sowohl in praktischer als auch in juristischer Hinsicht ist der Verladevorgang eines Pferdes auf den Anhänger eine heikle Angelegenheit. Kommt ein Mensch, das Tier oder der Anhänger dabei zu Schaden, ist die Frage nach der Haftung sehr komplex: Es kommt dabei auf mehrere Umstände an, die für die Haftung und auch für Ausschlüsse derselben eine Rolle spielen.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 05/2020 von Reiter & Pferde in Westfalen

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