Zum Hauptinhalt wechseln

Säumige Zahler verursachen nicht nur Ärger, sondern mitunter einen großen finanziellen Schaden für den Stallbetreiber.

© J. Wiedemann

Was tun bei Zahlungsrückstand?

Wie soll sich ein Stallbetreiber bei einem Zahlungsrückstand des Einstallers verhalten? Rechtsanwältin Olga A. Voy gibt Ratschläge.
Die Corona-Zeit hat wirtschaftliche Folgen, Unternehmen müssen Insolvenz anmelden, Selbstständige zeichnen Verluste, Angestellte sind auf Kurzarbeit – sicherlich wird sich das auch in der Pferdewelt widerspiegeln, sowohl was die Kaufkraft betrifft als auch in der Sicherheit, den laufenden Zahlungen für den Unterhalt der Pferde nachkommen zu können.
Was den Stallbetreiber betrifft, so ist dieser angewiesen auf die regelmäßigen und pünktlichen Zahlungen seiner Einsteller – schließlich laufen seine Kosten für Futter und Angestellte, Strom und Wasser auch unerbittlich weiter. Wie kann er sich präventiv schützen und was kann er bei Zahlungsunfähigkeit des Einstellers tun? Besteht ein Pfandrecht am Pferd und ein Zurückbehaltungsrecht am Pferdepass? Macht es Sinn, den Einsteller an der Abholung des Pferdes zu hindern, solange noch Forderungen offen sind?

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 06/2020 von Reiter & Pferde in Westfalen
Beitrag teilen