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Ob ein Hufschmied beim Ausschneiden seine Pflicht verletzt hat, muss zweifelsfrei bewiesen werden.

© A. González

Hufe zu kurz ausgeschnitten?

Zu kurzes Ausschneiden der Hufe ist zwar fehlerhaft – aber nicht immer führt diese Tatsache auch dazu, dass Schadensersatz geleistet werden muss. Der Kunde muss nachweisen, dass eine Erkrankung des Pferdes auch tatsächlich auf eine Pflichtverletzung des Hufschmieds zurückzuführen ist.
Leider kann ein zu kurzes Ausschneiden der Hufe vor dem Beschlagen fatale Folgen haben: Von Fühligkeit, Lahmheit, Huflederhautentzündung, Reheerkrankung bis hin zum Einschläfern ist alles denkbar, weshalb auch eine Hufschmiedbehandlung oftmals Streitgegenstand vor Gericht sein kann.
Der Hufschmied unterhält in der Regel für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung, die allerdings nicht unbedingt freiwillig zahlt und auch nicht zwingend zahlen muss, wenn ein Schaden bei einem Kunden nach einem Hufbeschlag aufgetreten ist.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 07/2020 von Reiter & Pferde in Westfalen
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