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Pass oder ­Eigentumsurkunde belegen nicht das Eigentum am Pferd!

© Reiter und Pferde

Eigentumsurkunde ist kein Kfz-Brief

Auch wer nicht im Besitz der Eigentumsurkunde ist, kann Besitzer und Eigentümer eines Pferdes sein. Die Eigentumsurkunde ist zudem keine Gesetzesvorgabe – anders als ein Kfz-Brief. Hartnäckig hält sich der Irrglaube an die vermeintlichen Rechte im Zusammenhang mit den vom Zuchtverband ausgestellten Urkunden für ein Pferd. Gesetz und Rechtsprechung sind hingegen, was die rechtliche und prozessuale Bedeutung von Eigentumsurkunde und Pferdepass betrifft, eindeutig und unmissverständlich. Nur stimmt diese Einordnung meist nicht mit dem überein, was die Inhaber dieser Papiere meinen, aus ihrer Eigenschaft als Besitzer der Urkunde abzuleiten, und wie die Inhaberschaft dieser Papiere von Dritten im Rechtsverkehr angesehen wird.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 9/2016 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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