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Beim Linksabbiegen mit Gespann ist erhöhte Aufmerksamkeit nötig.

© A. González

Erhöhte Betriebsgefahr des Gespanns

Wer mit Anhänger unterwegs ist, sollte extrem umsichtig fahren. Denn man ist an Unfällen mitschuldig, auch wenn man sich korrekt verhalten hat.
Transportern und Pferdeanhängern wird im Straßenverkehr eine erhöhte Betriebsgefahr zugeschrieben. Den Fahrer eines Gespanns trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Die Haftung in einem Fall, in dem ein Transporter mit Pferdeanhänger links in eine Hofeinfahrt einbiegen wollte und mit einem von hinten überholenden Fahrzeug kollidierte, wurde am Ende mit einer Haftung 70 (Überholer) zu 30 (Gespann) entschieden. Der Fall weist einige verkehrsrechtliche Besonderheiten auf. Der Autofahrer überholte eine langsam fahrende Kolonne auf einer Strecke, auf der normalerweise 100 km/h vorgeschrieben, baustellenbedingt jedoch die Geschwindigkeit auf 40 km/h beschränkt war, mit erhöhter Geschwindigkeit, als das an der Spitze der Kolonne fahrende Gespann, ein Transporter mit Pferdeanhänger, nach links in die Einfahrt des Reiterhofs einbiegen wollte. Die Fahrzeuge kollidierten im Bereich der Anhängerdeichsel, sodass der Anhänger mit dem Pferd darin stürzte. Der Autofahrer erlitt bei dem Unfall diverse Verletzungen und wurde bewusstlos ins Krankenhaus gebracht. Später verlangte er Schmerzensgeld und Schadenersatz vor Gericht, welches somit über die Haftungsquote zwischen den beiden Unfallbeteiligten entscheiden musste. Dazu wurden die beiden Fahrer befragt und ein verkehrsanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 10/2019 von Reiter & Pferde in Westfalen
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