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Aufpassen beim Pferdeverkauf: Nicht jeder will das beste für ihr Pferd.

© Reiter und Pferde

„Was der ­Händler will, ist klar“

R&P Autorin und Rechtsanwältin Olga Voy-Swoboda erläutert, worauf sich Verkäufer, Käufer und Vermittler in einem solchen Fall einlassen und gibt wichtige rechtliche Hinweise:
„Was der Pferdehändler im geschilderten Fall bezweckt, liegt auf der Hand: Er wird selbst die fremden Pferde an Kunden verkaufen, möglichst mündlich und zu einem selbst ausgehandelten Preis, entweder ohne seine Vermittlereigenschaft zu offenbaren oder sogar ausdrücklich für fremde Rechnung und in fremden Namen.
Er wird den „Zulieferern“ jedoch nicht den Preis auszahlen, den die Käufer an ihn gezahlt haben, schließlich will er ja mit der Vermittlung Geld verdienen.
Der Verdienst des Vermittlers kann dann entweder in einer mit einer der beiden Parteien ausgehandelten Provision für den Verkauf bestehen – also entweder Käuferprovision oder Verkäuferprovision, wie beim Immobiliengeschäft. Dies ist seriös, wenn zuvor ausdrücklich so mit den Parteien ausgehandelt. Eine andere Variante ist, das Pferd zu einem festen Preis anzukaufen und dann im eigenen Namen und auf eigenes Risiko zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen – auch diese Praxis ist rechtlich völlig in Ordnung. Nicht selten werden bei Pferdekäufen sowohl seitens des Käufers als auch seitens des Verkäufers Vermittler eingeschaltet oder einige Personen stehen zufällig oder zwangsläufig zwischen den Kaufvertragsparteien. Gerade Pferdehändler verkaufen Pferde häufig in fremdem Namen und auf fremde Rechnung oder im eigenen Namen auf fremde Rechnung (Komissionsgeschäft). Auch Reitlehrer oder professionelle Bereiter stehen oftmals in der Vermittlungsposition zwischen einem Käufer und einem Verkäufer. Dabei kommt es nicht selten vor, dass sich die beiden Vertragsparteien niemals persönlich kennenlernen oder überhaupt in Kontakt miteinander treten. Es sollte daher gerade bei Geschäften, die über Dritte oder in Begleitung Dritter abgewickelt werden, genau darauf achtgegeben werden, wer Vertragspartner werden soll. Gerade bei Pferdekäufen in diesem Bereich, die nur mündlich abgewickelt werden, kommt nachträglich große Verwunderung auf, wenn eine Partei Rechte aus dem Kaufvertrag herleiten will und diejenige Partei, die die gesamte Zeit über einziger Verhandlungs- und Ansprechpartner war, auf einmal behauptet, sie habe damit nichts zu tun, das Pferd sei für jemand anderen verkauft worden.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 11/2014 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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