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Geraten Pferde in Panik, weil neben ihrer Weide landwirtschaftliche Arbeiten verrichtet werden, so kann der Verursacher unter Umständen zur Verantwortung gezogen werden.

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Totes Pferd wegen Feldbewirtschaftung

Ein Landwirt hat den Tod eines in Panik geratenen Pferdes zu verantworten, denn er hat mit dem Strahl
seiner Bewässerungsanlage auch die neben seinem Feld liegende Pferdeweide getroffen.
Ein Landwirt, der seine Bewässerungsanlage derart in Betrieb nimmt, dass dabei auf einer benachbarten Pferdeweide ein Wasserstrahl eintrifft und so die Pferde in Panik versetzt, haftet für die dabei entstehende Verletzung eines Pferdes (OLG Celle, 14. März 2016, 20 U 30/13).
Zu diesem Ergebnis gelangt ein Prozess nach vier Jahren und vier Instanzen. Der nachfolgend geschilderte Verfahrensgang zeigt wieder einmal, wie unterschiedlich ein Fall von verschiedenen Gerichten beurteilt werden kann. Am Ende ging der Prozess zugunsten der geschädigten Pferdebesitzerin aus. Eine Pferdebesitzerin verklagte ihren Nachbarn, nachdem ihre Pferde auf der Weide in Panik geraten waren und sich eine wertvolle Stute dabei tödlich verletzt hatte. Der Landwirt hatte auf dem benachbarten Feld seine Bewässerungsanlage aufgestellt, deren rund 30 Meter langer Wasserstrahl auf einer Länge von etwa 10 Metern auch auf die Weide der Klägerin schleuderte. Die Klage wurde in zwei Instanzen abgewiesen. Dem Landwirt konnte kein schuldhaftes, rechtswidriges Verhalten vorgeworfen werden, welches zu dem tragischen Ereignis geführt hatte.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 12/2016 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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