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Hoppla … ist dieser Liebesbeweis erwünscht oder nicht? Und wer zahlt die Zeche, wenn sich die Pferde dabei verletzen?

© B. van Damsen

Natursprung mit unerwünschten Folgen

Das Auskeilen der Stute beim Paarungsakt ist ein natürliches Verhalten, das auch durch Sicherungsvorkehrungen nicht restlos verhindert werden kann. Das Risiko der Verletzung des Hengsts trägt zumeist allein der Hengsthalter. Oftmals kommt es aber auch darauf an, wer vertraglich das Schadensrisiko übernommen hat.
Wird der Hengst beim Deckakt durch die Stute verletzt, da die Halter einvernehmlich auf Vorsichtsmaßnahmen wie das Fixieren der Stute verzichtet haben, haftet der Stutenhalter nicht für den Schaden. Der Hengsthalter handelt dann „auf eigene Gefahr“.
In einem Fall sollte der Deckakt auf der Weide stattfinden, nachdem Hengst und Stute sich beschnuppert hatten. Dabei verzichteten die Parteien auf Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Fesselung der Stute oder die Paarung im Probierstand. Während des Deckaktes trat die Stute dann aber plötzlich aus und traf den Hengst so heftig, dass dieser infolge eines nicht mehr behandelbaren Trümmerbruches eingeschläfert werden musste.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 1/2017 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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