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Bestandteil der Hengstleistungsprüfung sind seit 2016 die Sportprüfungen für vier- und fünfjährige Hengste.

© J.-M. Tronquet

Am liebsten gesund und geprüft

Die Reform der Hengstleistungsprüfungen wollte eines erreichen: Kein Hengst sollte mehr ungeprüft in den Zuchteinsatz gehen. Doch die Realität sieht anders aus: Auch ungeprüfte Hengste, die noch nicht in das Hengstbuch I eingetragen sind, werden angeboten und von Züchtern vielfach genutzt. Ist die Hengstbucheintragung zum Zeitpunkt der Fohlenregistrierung immer noch nicht erfolgt, erhält man für sein Fohlen aber nur eine Geburtsbescheinigung, keinen kompletten Abstammungsnachweis. Also: Was sollten Züchter und Hengsthalter tun? Und wie geht es weiter mit dem Projekt „Gesundheitsdatenbank“?

R&P: „25 % der teilnehmenden Hengste haben die 50-Tage-Tests im Herbst 2016 nicht bestanden. Wie könnte es für sie weitergehen?“
Wilken Treu: „Hengste, die durchgefallen sind, können entweder im Herbst den 50-Tage-Test wiederholen oder sie starten in der Sportprüfung jetzt im Frühjahr und gehen anschließend in den 14-Tage-Test. Besitzer betroffener Hengste, die bereits gedeckt haben und von denen Züchter 2017 Fohlen erwarten, sind natürlich gut beraten, die zweite Möglichkeit zu wählen. Denn die Frühjahrstermine für die 50-Tage-Tests wurden ja bereits wegen mangelnder Anmeldezahlen abgesagt. Und ohne bestandenen Test bekommen ihre Nachkommen nur eine Geburtsbescheinigung. Damit sind sie von den Selektionsmaßnahmen des Westfälischen Pferdestammbuchs ausgeschlossen, zumindest so lange, bis der Vater Hengstbuch I-eintragungsfähig ist. An dieser Stelle sei aber auch angemerkt, dass der Hintergedanke einer jeden Leistungsprüfung nicht erst seit 2016 die Fortsetzung der Selektion ist. Von jeher haben einige der HLP-Teilnehmer die Anforderungen nicht erfüllt und haben eine Wiederholungsprüfung angetreten oder mussten aus der Zucht genommen werden.“

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 3/2017 von Reiter & Pferde in Westfalen.

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