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Änderungen gibt es bei den Hengstleistungsprüfungen.

© M. Mense

Westfälische Zuchtausschusssitzung bereitet Neuerungen vor

Turnusmäßig vor Saisonbeginn berät der Westfälische Zuchtausschuss über aktuelle Fragen der Zucht und bereitet langfristige Konzepte für das Westfälische Zuchtgebiet vor. Das Gremium besteht aus der Gesamtheit aller gewählten Kör- und Stutenkommissionsmitglieder und vertritt somit alle Rassen, die vom Westfälischen Pferdestammbuch betreut werden.
Anfang 2014 wurde sich damit befasst, für die Züchter ein ergänzendes System zu implementieren, mit dem die Kommissionsbeurteilung nachvollziehbarer wird und zudem langfristig Vererbungstendenzen aufgezeigt werden können. Für die Umsetzung dieses Anspruchs sollte die Umsetzbarkeit der „Linearen Beschreibung“ von Pferden geprüft werden. Das IT-gestützte System wird von den Oldenburger Pferdezuchtverbänden seit einigen Jahren bereits auf Zuchtschauen angewendet. Nun haben sich nach einem ersten Einarbeitungsprozess die Vertreter des Westfälischen Zuchtausschusses dafür ausgesprochen, ebenfalls mit dem System der linearen Beschreibung zu arbeiten, da man von der praktischen Anwendbarkeit und dem Mehrwert dieses Systems überzeugt ist. Zunächst startet die Umsetzung in 2015 anlässlich der Stutenschauen in einem Pilotprojekt. Als Ziel ist die Beurteilung aller Fohlen und Dreijährigen mittels der linearen Beschreibung ab 2016 geplant. Die konkrete Darstellung des Projekts sowie die Erläuterung von Auswertungsmöglichkeiten werden in der Mai-Ausgabe von R&P veröffentlicht.
Auch für den Bereich der Hengste gab es einige Entscheidungen. Nachdem seit 2014 zwischen Westfalen und Weser-Ems die Kleinpferde-Körkommissionen anteilig mit Vertretern des jeweils anderen Verbands bestückt werden, erfolgt auch die gegenseitige Anerkennung der Körurteile. Damit entfällt die Pflicht, den Hengst für die Anerkennung anlässlich einer Sammelveranstaltung erneut beim jeweils anderen Verband vorstellen zu müssen. Lediglich der Pferdepass wird noch für die Eintragung eines entsprechenden Vermerks mit einem formlosen Anschreiben an die Geschäftsstelle geschickt. Die aktive Führung der Hengste in den Zuchtbüchern wird jedoch von jedem Verband einzeln berechnet. Die seit Jahren bestehende Regelung im Kleinpferdebereich zwischen dem Rheinischen und Westfälischen Pferdestammbuch bleibt davon unberührt. Vorbereitet wurden zudem Vorschläge für Satzungsänderungen bzw. Änderungen in Zuchtprogrammen, die mit der Neukonzeption der Reitpferde-Hengstleistungsprüfung zusammen-hängen. Es gilt in diesem Frühjahr für sämtliche Pferdezuchtverbände, gemeinsam gefasste Beschlüsse des FN-Beirates Zucht zur Hengstbuch I-Eintragung sowie zum Ablauf der Reitpferde-HLP formell umzusetzen.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 04/2015 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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