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Reitunterricht ist nun auch wieder mit Kontakt erlaubt, so wie es beispielsweise bei gehandicapten Reitern erforderlich sein kann.

© Dr. J. Wiedemann

Zeit für Lockerungen

Das Infektionsgeschehen durch das Coronavirus ist in Deutschland derzeit rückläufig. Daher gibt es bundesweit Anpassungen der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen. Was in Nordrhein-Westfalen aktuell gilt und wie sich das auf den Reitsport hierzulande auswirkt, haben wir für Sie zusammengestellt.
Am 15. Juni hat die NRW-Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen angepasst. Die neue Fassung gilt erst einmal bis zum 1. Juli. Hier die wichtigen Veränderungen für den Pferdesport:
• Die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten ist auch in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen, Verwandte in gerader Linie oder Angehörige von zwei Haushalten wieder möglich.
Im Freien kann Kontaktsport in Gruppen bis zu 30 Personen stattfinden. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch Datenerfassung sichergestellt werden. • Das bedeutet, dass auch Voltigierer wieder das Kürtraining mit Partnerübungen in der Halle durchführen können. Auch die Hilfestellung beim Aufsprung, beim Üben am Holzpferd oder in anderen Trainingssituationen, die Körperkontakt implizieren, sind „indoor“ wieder erlaubt.
• Bei Angeboten für Anfänger oder unterstützungsbedürftige Reitschüler kann bei der notwendigen Hilfestellung der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden. Im Rahmen der neuen Regelung für Kontaktsport ist dies nun aber auch wieder erlaubt.
• Die Einschränkung, dass Zuschauer die Sportanlage ausschließlich im Freien betreten dürfen, findet sich in der neuen Verordnung nicht wieder. Gäste dürfen also auch das Innere einer Pferdesportanlage wieder betreten.
• Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur Rückverfolgbarkeit der Zuschauer und Teilnehmer.
Die Auflage, nach der Turnierveranstalter ihr Hygienekonzept vor Beginn der Veranstaltung bei der zuständigen Unteren Gesundheitsbehörde einreichen müssen, ist nicht mehr enthalten. Das Freiluft-Gebot für Wettbewerbe ist ebenfalls entfallen.  Auch Wettbewerbe im Breiten- und Freizeitsport sind unter Einhaltung eines Hygiene- und Infektionsschutzkonzepts auch in geschlossenen Räumen und Hallen wieder zulässig.
• Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Zuschauern gelten erweitere Anforderungen. Diese sind nur in Abstimmung mit der entsprechenden Gesundheitsbehörde zulässig. Sie bedürfen eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 07/2020 von Reiter & Pferde in Westfalen
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