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Gewalt gegen Pferde kann unter anderem sexuell motiviert sein oder aus ­Allmachtsfantasien und sadistischen Neigungen resultieren.

© J. Toffi/PV

Gewalt verhindern

Bei einem Informationsabend in Münster sprachen Experten über Verhaltensmaßnahmen betroffener Pferdebesitzer nach Gewaltdelikten gegen ihre Pferde und Präventionsmaßnahmen.
Seit vergangenem Sommer ist es in Westfalen vermehrt zu Fällen von Gewalt gegen Pferde gekommen. Aus diesem Grund hatten die Persönlichen Mitglieder der FN, das Westfälische Pferdestammbuch und der Pferdesportverband Westfalen im November zu einem Informationsabend in die Westfälische Reit- und Fahrschule nach Münster eingeladen. Unterstützt wurden sie dabei vom Aktionsbündnis Pro Pferd. Der ehrenamtlich aktive Verein kümmert sich seit 2014 intensiv um das Thema, ist Ansprechpartner und unterstützt die wissenschaftliche Aufbereitung durch die Polizeiakademie Niedersachsen.
Der Infoabend weckte großes Interesse, sogar aus anderen Bundesländern waren Besucher angereist, unter anderem zwei Beamtinnen vom Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, außerdem Betroffene und besorgte Pferdehalter und Stallbesitzer. Der WDR sendete für seine Lokalzeit live aus dem Seminar.
Den Auftakt machte Dr. Helga Ihm mit ihrem Vortrag. Sie ist Kriminalpsychologin am LKA Rheinland-Pfalz und sprach über die rechtliche Situation, Verhalten im Tatfall, Tätertypologien und wie diese bei der Fahndung helfen können sowie Präventionsmöglichkeiten. Als Erstes stellte sie klar, dass es sich bei Gewalt gegen Pferde um Tierquälerei handelt und dass diese eine Straftat darstellt, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Damit die Polizei eine Chance hat, Taten aufzuklären, ist das Verhalten nach Entdeckung einer Gewalttat oder bei bloßem Verdacht einer solchen von entscheidender Bedeutung. An erster Stelle stehen allerdings der Selbstschutz der hinzugekommenen Person und eventuell lebensrettende Maßnahmen am Opfer. Über den Notruf der Polizei 110 sollten alsdann sofort Informationen zur Tat weitergegeben werden. Dabei kann sich die betroffene Person an den fünf „Ws“ entlanghangeln: wer, was, wo, wie und wohin oder womit. Je konkreter die Angaben, desto besser.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 12/2018 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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