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Frühzeitig planen: Vom Bauantrag bis zur Genehmigung vergeht locker ein halbes Jahr.

© Hersteller

Den Traum verwirklichen

Sie planen den Aufbau, Umbau oder die Modernisierung einer Reitanlage? Wollen einen neuen Stalltrakt bauen oder einen Platz anlegen? Dann gilt es, sich intensiv mit Bauvorschriften, den Leitlinien für Pferdehaltung, Konstruktionstypen, Materialien und Kosten zu befassen. Im zweiten Teil unseres Schwerpunktthemas geht es um die praktische Umsetzung Ihrer Baupläne und um Kalkulationsbeispiele.
Keine Frage, es ist schon eine Menge geschafft: das geeignete Objekt nach langer Suche endlich gefunden, die Finanzierung dank eines hieb- und stichfesten Businessplans in trockenen Tüchern, der Kauf- oder Pachtvertrag unter Dach und Fach. Mit anderen Worten: Fast steht ihm nichts mehr im Wege, dem seit geraumer Zeit erträumten eigenen Pferdebetrieb. Mit der Betonung auf „fast“: Denn kaum eine Immobilie, weder die zuvor bereits gewerblich genutzte Reitanlage noch die Hobbypferdehaltung mit Weideflächen und schon gar nicht der ehemalige Aussiedlerhof mit Rinderstallungen, wird dem angestrebten Verwendungszweck so deckungsgleich entsprechen, dass man nichts mehr daran verändern muss.

Bauen im Außenbereich

Will heißen: Sei es, noch bevor das erste Einstellerpferd eingezogen ist, oder zeitnah nach dem Betriebsstart – wer zum Beispiel einen Pensionsstall eröffnen möchte, wird um Baumaßnahmen in den wenigsten Fällen herumkommen. Was die Sache nicht unbedingt einfacher macht: Das Gros der Pferdeställe befindet sich im Außenbereich, das heißt an einem Standort, der weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch in einem unbeplanten, aber zusammenhängend bebauten Innenbereich liegt. Um den Außenbereich vor Zersiedelung zu schützen und seinen Wert als Erholungsraum für die Allgemeinheit zu erhalten, besteht dort vom Grundsatz her Bauverbot. Ausnahmen gelten lediglich für sogenannte „privilegierte“ Bauvorhaben. Inhaber von Pferdebetrieben sind per se zwar keine privilegierten Personen im Sinne des Baurechts, können es unter bestimmten Voraussetzungen aber werden (siehe Kasten Seite 60). Doch auch wer die Privilegierung in der Tasche hat, besitzt damit als Bauherr noch lange keinen Freifahrtschein. Denn über eines darf man sich keine Illusionen machen: Vom Pferdestall über die Reit- oder Longierhalle bis hin zur festen Koppeleinzäunung braucht man im Außenbereich für so gut wie alles eine Baugenehmigung.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 07/2019 von Reiter & Pferde in Westfalen
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