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Pferdeställe sollten besser nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden (Symbolbild).

© Dr. J. Wiedemann

Pferde müssen weichen

Die Missachtung von Bauvorschriften führte für eine Stallbetreiberin in letzter Instanz auch zum Verbot der Pferdehaltung in dem betreffenden Gebäude. Pferdehaltung in Wohngebieten ist aber nicht per se verboten.
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Nachbarschaftsstreit zu entscheiden, bei dem es um die Pferdehaltung auf einem Reiterhof 12,5 Meter entfernt von der Grundstücksgrenze zu einem Einfamilienhaus ging. Dort hatte die Grundstückseigentümerin – ohne Baugenehmigung – einen Offenstall errichtet. Der Streit um die Baugenehmigung wurde im Ergebnis erfolglos für die Hofbetreiberin vor dem Verwaltungsgericht geführt.
Davon unabhängig musste jedoch vor dem zivilgerichtlichen Instanzenweg zwischen den zerstrittenen Parteien geklärt werden, ob die Pferdehaltung in dem Stall untersagt werden müsse, da sie eine zu hohe Lärmbelästigung darstelle. Den Nachbarn war das morgendliche und abendliche Füttern sowie die Ankunft anderer Pferde im Stall zu laut, zumal das Schlafzimmer in Richtung des Stalles ausgerichtet war. Nächtliches Wiehern und Tritte gegen die Boxenwände seien nicht hinzunehmen. Verklagt wurde nicht nur die Hofinhaberin sondern auch die Reitschule, die ihre Pferde auf der Anlage hielt.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 01/2021 von Reiter & Pferde in Westfalen
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