Zum Hauptinhalt wechseln

© Dr. J. Wiedemann

Streit um Kündigungsfrist

Welche Regelungen zur Kündigung gibt es für Einstallerverträge? Und wie beurteilen Gerichte diese ­Vertragsklauseln und die Kündigungsfristen? Es gibt unterschiedliche Gerichtsurteile hierzu.
Die Klausel in einem Pferdeeinstellungsvertrag, welche eine längere Kündigungsfrist als drei Monate vorsieht, ist unwirksam (LG Saarbrücken 30. April 2015, 13 S 181/14).
Doch was gilt dann für eine Frist, wenn die unwirksame Klausel wegfällt? Auf diese Frage kann es nach wie vor keine einheitliche Antwort geben. Es kommt darauf an, worin der Schwerpunkt der vertraglichen Leistung zu sehen ist. Immer wieder streiten Einsteller und Stallbesitzer um Kündigungsfristen von Pferdepensionsverträgen. Da es zumeist bei diesen Rechtsstreitigkeiten um Beträge im unteren dreistelligen Bereich geht, landen aus prozessökonomischen Erwägungen die wenigsten Fälle davon vor Gericht. Es empfiehlt sich in den meisten Fällen für die Parteien schon aus wirtschaftlichen Gründen, sich außergerichtlich auf einen Kompromissbetrag zu einigen, anstatt die Kosten auf beiden Seiten durch einen Rechtsstreit noch zu erhöhen. Die von den örtlichen Amtsgerichten entschiedenen Fälle sind selten berufungsfähig – die Berufung gegen ein Urteil ist regelmäßig nur ab einer Summe von mehr als 600 € möglich. Die amtsgerichtlichen Urteile wiederum enthalten teilweise höchst unterschiedliche Bewertungen und Einordnungen des Pferdepensionsvertrags, sodass hier eine uneinheitliche und unübersichtliche Rechtsprechungslandschaft herrscht.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 08/2015 von Reiter & Pferde in Westfalen.
Beitrag teilen