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Der sicherste Weg seinem alten Pferd einen schönen Lebensabend zu bereiten: Es selber pflegen.

© A. González

Wie viel Schutz steckt im Schutzvertrag?

Wer sein Pferd gutgläubig als Beistellpferd abgibt, kann unangenehme Überraschungen wie den Weiterverkauf oder die Schlachtung des geliebten Vierbeiners erleben. Davor schützen auch viele Schutzverträge nicht, zumal, wenn sie nicht korrekt formuliert sind. Dazu gibt es bereits Urteile.
Viele Pferdebesitzer, die ihr Pferd nicht mehr zur Zucht oder im Turnierreitsport nutzen können, überlassen es gerne anderen unentgeltlich oder zu einem geringen Preis, die das Pferd wiederum zur eigenen Verwendung, sei es zum Freizeitreiten, zur Zucht oder als Beistellpferd nutzen können.
Dabei besteht das Interesse der einen Partei hauptsächlich darin, die Verantwortung und die laufenden Kosten für das Tier abzuwälzen, gleichzeitig aber auch, das Tier gut untergebracht zu wissen. Für den anderen besteht der Vorteil in der kostenlosen oder kostengeringen Übernahme eines Tieres – gegebenenfalls gegen das Versprechen gegenüber dem Abgebenden, bestimmte Bedingungen einzuhalten, was den Einsatz, die Handhabung und die Weiterveräußerung des Pferdes angeht.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 10/2018 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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