Zum Hauptinhalt wechseln

„Bitteschön, Ihr Pferd!“ - Tatsächlich kommt es häufiger mal vor, dass ein Pferd beim ­Verkauf verwechselt wird. Wichtig: Eine Anfechtung muss unverzüglich erfolgen, soll sie Erfolg haben.

© A. Zachrau

Irrtümer beim Pferdekauf

Was geschieht, wenn das verkaufte Pferd in Wirklichkeit ein anderes ist? Oder bestimmte wertbildende Faktoren doch nicht vorhanden sind? Und ein Kauf rückabgewickelt wurde, da beide Seiten irrtümlich davon ausgingen, das Pferd sei mangelhaft? Lassen sich Verkäufe auf Basis eines Irrtums rückgängig machen?
Irren ist menschlich – was juristisch daraus folgt, kann sehr unterschiedlich ausfallen: In einem Fall hatte das Oberlandesgericht Hamm über das Schicksal eines vertauschten Pferdes zu entscheiden. Angeboten bekam der Käufer per Email das Pferd „F“ aus einer bestimmten Zuchtlinie, woraufhin dieser interessiert war und ein Foto des Pferdes anforderte. Der Aushilfsstallmitarbeiter des Verkäufers zog nun allerdings unwissentlich das Pferd „G“ aus dem Stall und fotografierte es, der Verkäufer schickte das Foto mit der falschen Stute zum Käufer, der daraufhin den Kauf zusagte und zur Besichtigung anreiste.
Der Stallmitarbeiter holte aber wiederum die Stute „G“ aus dem Stall, welche der Käufer ja bereits vom Foto kannte und auch für gut befand. Der Kaufvertrag wurde unterschrieben und das Pferd mitgenommen, wobei beide Parteien – also sowohl der Käufer als auch der Verkäufer davon ausgingen, dass das im Kaufvertrag beschriebene Pferd „F“ verladen wurde. Der Käufer erhielt auch den Equidenpass von „F“ bei der Übergabe ausgehändigt. Als der Käufer das Pferd dann in die Niederlande verbrachte und der Tierarzt den implantierten Mikrochip auslas, stellte sich heraus, dass das Pferd nicht zum Pass gehörte. Der Verkäufer wurde über die Verwechslung informiert.

Beitrag teilen