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© Reiter und Pferde

Stürzen ohne Helm

Ein aktuelles BGH-Urteil stellt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen über die Verpflichtung zum Selbstschutz. Aber Achtung: Das Urteil ist auf den Reitsport nicht ohne Weiteres übertragbar.
Am 17. Juli urteilte der Bundesgerichtshof, dass einen Fahrradfahrer, der ohne Helm einen Verkehrsunfall mit Kopfverletzungen erleidet, keine Mitschuld trifft (VI ZR 281/13). Damit wurde eine indirekte Pflicht zum Helmtragen auf dem Fahrrad durch die Richter abgelehnt. Eine direkte Vorschrift zum Helmtragen auf dem Fahrrad existiert ohnehin – noch – nicht. Für die Mithaftung am eigenen Gesundheitsschaden ist Voraussetzung, dass der Geschädigte die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ außer Acht lässt. Für diesen Sorgfaltsbegriff ist wiederum die „allgemeine Verkehrsanschauung“ oder auch das „allgemeine Verkehrsbewusstsein“ maßgeblich.
Das Oberlandesgericht Schleswig hatte einer Radfahrerin, die ohne eigenes Verschulden über eine sich öffnende Autotür stürzte, im Mai 2013 eine 20- prozentige Teilschuld an ihren Verletzungen gegeben, da sie keinen Helm trug. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nach heutigen Maßstäben jeder vernünftig denkende Mensch zur Vermeidung von Schäden beim Radfahren einen Helm tragen werde. Dem widersprachen die Bundesrichter in Karlsruhe und hoben das Urteil wieder auf.
Denn laut Umfragen und Statistiken sind die Helm tragenden Radfahrer trotz steigender Zahlen immer noch die Minderheit, sodass ein solches allgemeines Bewusstsein für das Tragen des Helms auf dem Fahrrad unter diesen Voraussetzungen eben nicht bejaht werden könne. Die Mehrheit der Bundesbürger empfinde das Fahrradfahren ohne Helm im Allgemeinen nicht als gefährlich. Aus dem Umstand, dass bislang lediglich 6 % aller „normalen“ Radfahrer einen Helm tragen, ergebe sich, dass die Allgemeinheit das mit dem Fahrradfahren verbundene Risiko offenbar auch ohne Helm für beherrschbar halte, befand bereits ein saarländisches Gericht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 9. Oktober 2007, 4 U 80/07). Dieser Grundsatz gilt offenbar also auch heute noch, auch wenn die Zahl der Helm tragenden Fahrer mittlerweile erheblich angestiegen sein dürfte.

Lesen Sie den kompletten Artikel in der Ausgabe 9/2014 von Reiter & Pferde in Westfalen.
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